Unsere Behandlungen für jedes Alter.

Lächelndes Mädchen hält eine Zahnspange in der Hand.

Frühbehandlungen
Kinder von 6 - 9 Jahren

Bereits im Alter von 6 bis 9 Jahren kann eine kieferorthopädische Frühbehandlung sinnvoll sein. In dieser wichtigen Entwicklungsphase lassen sich Fehlstellungen früh erkennen und gezielt korrigieren. Dadurch können spätere, aufwendigere Behandlungen vermieden oder deutlich erleichtert werden. Besonders bei ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen schaffen wir so die Grundlage für eine gesunde Entwicklung.

Kinder und Jugendliche
9 - 16 Jahre

Zwischen dem 9. und 16. Lebensjahr befinden sich Kinder und Jugendliche mitten im Wachstum. Diese Phase nutzen wir gezielt, um Zahn- und Kieferfehlstellungen nachhaltig zu korrigieren. Da das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich in dieser Zeit besonders stabile Ergebnisse erzielen.

Vorteile einer kieferorthopädischen Behandlung im Jugendalter:

Optimale Nutzung des natürlichen Wachstums

Nachhaltige und stabile Ergebnisse

Kürzere Behandlungsdauer im Vergleich zum Erwachsenenalter

Vielfältige Behandlungsmöglichkeiten, individuell auf die Situation angepasst

Junger Mann mit grüner Hoodie, lachend und eine Zahnspange haltend auf eine Schulter.

Erwachsene

Auch in Erwachsenalter sind Zahnstellungskorrekturen in jedem Alter möglich. Mit modernen festsitzenden Apparaturen lassen sich nahezu alle Zahnfehlstellungen erfolgreich behandeln – ob ästhetische Korrekturwünsche oder funktionelle Verbesserungen. Leichte Zahnfehlstellungen lassen sich sehr diskret mit abnehmbaren, fast nicht sichtbaren Alignern korrigieren.

Da das Kieferwachstum aber bei Erwachsenen bereits abgeschlossen ist, sind nur reine Zahnstellungskorrekturen möglich. Wenn zusätzlich eine Kieferfehlstellung korrigiert werden soll (ausgeprägter Überbiss, Vorbiss oder Tiefbiss) ist eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich. In enger Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Luzern begleiten wir diesen Prozess individuell und sorgfältig.

Notfälle mit der Zahnspange

Bei allen Anliegen und Fragen sind wir telefonisch während unserer Öffnungszeiten erreichbar.

FAQ

Ist eine Behandlung schmerzhaft?

Die Zahnspange übt eine Kraft auf die Zähne aus. Dies wird nicht sofort, aber einige Stunden später als unangenehm empfunden. Zudem kommt die Angewöhnung an einen „Fremdkörper“ im Mund. Da die Patienten einen sehr unterschiedlichen Zugang zur Schmerzempfindung haben, berichten die einen in der Anfangsphase von fast keinen, die anderen von mittleren Schmerzen. Nach drei bis fünf Tagen verschwinden diese in der Regel.

Welche rechtliche Sicherheit habe ich beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)?

Die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie (CH) sind alle Mitglieder der SSO und damit verpflichtet, den gleichen Tarif anzuwenden wie die Zahnärzte der SSO. Dieser Tarif ist vertraglich geregelt.

Beschwerderecht: Bei Unklarheiten oder Streitfällen bei Behandlungen durch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie (CH) und allen Mitgliedern der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO fordern Sie am besten zuerst ein klärendes Gespräch. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, besteht die Möglichkeit, einen Ombudsmann oder auch kantonale Honorarprüfungskommissionen beizuziehen (nähere Auskünfte bei unserem Sekretariat).

Was bezahlt die Krankenkasse?

Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen nur bei genau definierten Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer Kieferorthopädiebehandlung.

Jede Krankenversicherung bietet eine reine Zahnversicherung für alle Arten von Zahnbehandlungen wie die vorgängig genannten Füllungen an und übernimmt ebenfalls die Kosten der Kieferorthopädie-Behandlung wenigstens teilweise. Zu deren Abschluss ist eine zahnärztliche Begutachtung notwendig. Ist bereits ein Problem festgestellt, kann eine solche Versicherung jedoch meist nicht ohne Vorbehalt abgeschlossen werden.

Viele Versicherungen bieten in Zusatzversicherungen, die sich nicht nur auf die Zähne beschränken (Brillen etc), eine Beteiligung an Kosten kieferorthopädischer Behandlungen von 50 bis sogar 75% an. Diese Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch nicht an anderen Kosten für Zahnbehandlungen wie z.B. Füllungen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

Können Erwachsene auch behandelt werden?

Erwachsene haben kein Wachstum der Kieferknochen. Grundsätzlich können Zähne ein ganzes Leben lang bewegt werden. Festsitzende Zahnspangen können mit weissen Brackets diskret angebracht werden oder in gewissen Fällen auf der Zahninnenseite sozusagen unbemerkbar gehalten werden. Besteht eine Fehlstellung der Kiefer, wie zum Beispiel ein zurückliegender Unterkiefer, kann durch einen kieferchirurgischen Eingriff, dessen Form korrigiert werden.

Wie lange dauert eine Behandlung?


Eine Behandlung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Da die Probleme sehr unterschiedlich sind, ist auch die Dauer einer Behandlung sehr unterschiedlich. Kurze Behandlungen können sich aber auch auf einige Monate beschränken. Schwierige Behandlungen können auch drei Jahre überschreiten, länger als vier oder fünf Jahre ist jedoch eine grosse Ausnahme.

Quelle: swissortho.ch