Unsere Behandlungen.

Lächelndes Mädchen hält eine Zahnspange in der Hand.

Frühbehandlungen
Kinder von 6 - 9 Jahren

Bereits im Altern von 6-9 Jahren kann eine kieferorthopädische Frühbehandlung sinnvoll sein – und in manchen Fällen sogar entscheidend um spätere, aufwendigere Behandlungen zu vermeiden

Kinder und Jugendliche
9 - 16 Jahre

Zwischen dem 9. und 16. Lebensjahr befinden sich die Kinder und Jugendliche mitten im Wachstum, und das machen wir uns in der kieferorthopädischen Behandlung zu Nutze, da in dieser Phase das Kieferwachstum gezielt beeinflusst werden kann.

Vorteile einer Behandlung im Jugendalter sind folgende:

·      Optimale Nutzung des Wachstums

·      Stabile Ergebnisse

·      Möglichst kurze Behandlungsdauer

·      Individuell, angepasste diverse Behandlungsmöglichkeiten offen

Junger Mann mit grüner Hoodie, lachend und eine Zahnspange haltend auf eine Schulter.

Erwachsene

Auch in Erwachsenalter sind Zahnstellungskorrekturen in jedem Alter möglich. Mit modernen festsitzenden Apparaturen lassen sich nahezu alle Zahnfehlstellungen erfolgreich behandeln – ob ästhetische Korrekturwünsche oder funktionelle Verbesserungen. Leichte Zahnfehlstellungen lassen sich sehr diskret mit abnehmbaren, fast nicht sichtbaren Alignern korrigieren.

Da das Kieferwachstum aber bei Erwachsenen bereits abgeschlossen ist, sind nur reine Zahnstellungskorrekturen möglich. Wenn zusätzlich eine Kieferfehlstellung korrigiert werden soll (ausgeprägter Überbiss, Vorbiss oder Tiefbiss) ist eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich. In enger Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Luzern begleiten wir diesen Prozess individuell und sorgfältig.

Notfälle mit der Zahnspange

Bei allen Anliegen und Fragen sind wir telefonisch während unserer Öffnungszeiten erreichbar.

  • Die Klebekraft des Kunststoffes, welche die Brackets am Zahn befestigt, wird bewusst so gewählt, dass wir die Brackets ohne zu grossen Widerstand, bei Behandlungsende wieder entfernen können.  Das bedeutet, dass sich ungewünscht ein Bracket bei grosser Beisskraft lösen kann.

    Hat sich das Bracket vom Zahn gelöst, wird der Zahn nicht mehr aktiv an den Zahnbogen gezogen. Das bedeutet, im schlimmsten Fall, dass sich der Zahn wieder zurück bewegt in Richtung Startposition, oder Irritationen am Zahnfleisch durch mechanische Reibung des gelösten Brackets, zu Problemen führen. Deshalb ist es wichtig, bei der Zahnreinigung darauf zu achten, dass alle Brackets unverschieblich auf den Zähnen kleben.

    Falls tatsächlich ein Bracket locker ist, melden Sie sich bitte bei uns, um den entsprechenden Zahn wieder mit einem neuen Bracket in die Spange einzubinden.

    Gerne dürfen Sie online einen Termin reservieren (Montag 09:00-10:00 oder Freitag 09:00 – 10:00). Wäre es sowieso bald Zeit den Bogen zu wechseln, versuchen wir natürlich diese Termine zusammenzulegen. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir beraten Sie gerne, ob das sinnvoll und möglich ist.

  • Sollte sich ein Gummi vom Bracket lösen, wird der Zahn nicht mehr aktiv an den Zahnbogen gezogen. Das bedeutet, im schlimmsten Fall, dass sich der Zahn wieder zurück bewegt auf die Startposition. Oder falls eine mechanische Feder auf das Bracket Druck ausübt, der Zahn schnell wegbewegt werden kann. Deshalb ist es wichtig, bei der Zahnreinigung darauf zu achten, ob alle Gummis auf den Brackets erkennbar sind.

    Falls tatsächlich eines fehlt, melden Sie sich bitte bei uns, um den entsprechenden Zahn wieder erneut mit einem Gummi an die Spange einzubinden.

    Diese Termine dauern nur 1 – 2 Minuten, und deshalb kommen wir Ihnen sehr gerne entgegen, sodass sie Ihren idealen Termin erhalten.

  • Es kann sein, dass der Draht primär zu lang ist, oder durch die Zahnbewegung sich nach hinten gestreckt hat (vor allem zu Beginn der Behandlung.)  Das kann zu unangenehmen Irritationen der Schleimhäute und des Zahnfleisches führen.

    Optionen sind folgende:

    ·      Abdecken des störenden Drahtendes mit Wachs

    ·      Terminvereinbarung für Anpassen des Drahtendes, oder wäre es sowieso bald Zeit den Bogen zu wechseln, versuchen wir natürlich diese Termine zusammenzulegen. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir beraten Sie gerne, ob das sinnvoll und möglich ist.

  • Bei Lockerung der Dehnspange, bitte sofort die aktive Verbreiterung beenden und sich telefonisch bei uns melden.

    Sollten Sie das Loch in der Drehschraube für die Aktivierung nicht finden, haben Sie höchst wahrscheinlich die letzte Aktivierung nicht bis zum Ende ausgeführt (die Drehschraube nicht bis zum Anschlag aktiviert). Vielleicht finden Sie das Loch mittig. Gerne dürfen Sie sich aber auch telefonisch bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne.

    Verlorene Drehschlüssel können wir Ihnen gerne zusenden.

  • Druckstellen können beim natürlichen Zahnwechsel, oder seltener durch das gewünschte Wachstum, vor allem unterhalb der Unterkiefer Frontzähne, auftreten. Wird der Monoblock, während des Zahnabtausches einige Wochen nicht getragen, da unbequem, riskieren Sie Gefahr, dass der Monoblock nicht mehr passt und neu erstellt werden muss.

    Es ist deshalb wichtig, diese Druckstellen in der Praxis zu kontrollieren und die Spange entsprechend auszuschleifen, für den Komfort und die Passgenauigkeit. Bitte nehmen Sie zu allen Kontrollen die abnehmbaren Apparaturen mit.

  • Der Zahntechniker kann alle Aligner wieder herstellen, mit Hilfe des digitalen Abdruckes. Scharfe Kanten können Sie eventuell sogar selbstständig mit einer Feile wegpolieren.

  • Der Draht-Retainer ist eine sehr wichtige Apparatur. Er stabilisiert das erreichte Resultat und soll mindestens 6 Jahre getragen werden, bis sich die Fasern des Zahnhalteapparates neu organisiert haben.

    Der Draht-Retainer kann sich auf Druck oder Zug lösen, wenn beispielsweise Nahrungsmittel zwischen den Zähnen unter dem Draht-Retainer hängen bleiben, oder durch starkes Knirschen, wenn der Kunststoff nach und nach weggeschliffen wird, und somit auch der Halt verloren geht.

    Deshalb kleben wir die gelöste Stelle des Draht-Retainers gerne, so schnell wie möglich an. Bitte melden Sie sich, sobald sie diese Situation erkennen bei uns für einen Termin.

FAQ

Ist eine Behandlung schmerzhaft?

Die Zahnspange übt eine Kraft auf die Zähne aus. Dies wird nicht sofort, aber einige Stunden später als unangenehm empfunden. Zudem kommt die Angewöhnung an einen „Fremdkörper“ im Mund. Da die Patienten einen sehr unterschiedlichen Zugang zur Schmerzempfindung haben, berichten die einen in der Anfangsphase von fast keinen, die anderen von mittleren Schmerzen. Nach drei bis fünf Tagen verschwinden diese in der Regel.

Welche rechtliche Sicherheit habe ich beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)?

Die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie (CH) sind alle Mitglieder der SSO und damit verpflichtet, den gleichen Tarif anzuwenden wie die Zahnärzte der SSO. Dieser Tarif ist vertraglich geregelt.

Beschwerderecht: Bei Unklarheiten oder Streitfällen bei Behandlungen durch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie (CH) und allen Mitgliedern der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO fordern Sie am besten zuerst ein klärendes Gespräch. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, besteht die Möglichkeit, einen Ombudsmann oder auch kantonale Honorarprüfungskommissionen beizuziehen (nähere Auskünfte bei unserem Sekretariat).

Was bezahlt die Krankenkasse?

Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen nur bei genau definierten Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer Kieferorthopädiebehandlung.

Jede Krankenversicherung bietet eine reine Zahnversicherung für alle Arten von Zahnbehandlungen wie die vorgängig genannten Füllungen an und übernimmt ebenfalls die Kosten der Kieferorthopädie-Behandlung wenigstens teilweise. Zu deren Abschluss ist eine zahnärztliche Begutachtung notwendig. Ist bereits ein Problem festgestellt, kann eine solche Versicherung jedoch meist nicht ohne Vorbehalt abgeschlossen werden.

Viele Versicherungen bieten in Zusatzversicherungen, die sich nicht nur auf die Zähne beschränken (Brillen etc), eine Beteiligung an Kosten kieferorthopädischer Behandlungen von 50 bis sogar 75% an. Diese Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch nicht an anderen Kosten für Zahnbehandlungen wie z.B. Füllungen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

Können Erwachsene auch behandelt werden?

Erwachsene haben kein Wachstum der Kieferknochen. Grundsätzlich können Zähne ein ganzes Leben lang bewegt werden. Festsitzende Zahnspangen können mit weissen Brackets diskret angebracht werden oder in gewissen Fällen auf der Zahninnenseite sozusagen unbemerkbar gehalten werden. Besteht eine Fehlstellung der Kiefer, wie zum Beispiel ein zurückliegender Unterkiefer, kann durch einen kieferchirurgischen Eingriff, dessen Form korrigiert werden.

Wie lange dauert eine Behandlung?


Eine Behandlung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Da die Probleme sehr unterschiedlich sind, ist auch die Dauer einer Behandlung sehr unterschiedlich. Kurze Behandlungen können sich aber auch auf einige Monate beschränken. Schwierige Behandlungen können auch drei Jahre überschreiten, länger als vier oder fünf Jahre ist jedoch eine grosse Ausnahme.

Quelle: swissortho.ch